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Steuer- und Steuerstrafrecht

Von der Wiege bis zur Bahre – der Staat hält die Hand auf. Jeder Bürger und jedes Unternehmen ist grundsätzlich verpflichtet, den Staat an seinem Einkommen teilhaben zu lassen: der Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer, der Selbständige Einkommensteuer und Firmen – je nach Rechtsform – Körperschafts- und Gewerbesteuer. Weiterhin nimmt der Staat in Form der Schenkungs- und Erbschaftssteuer „Anteil“ an Schenkungen und Todesfällen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Steuern wie der Umsatzsteuer, der Mineralölsteuer oder der Branntweinsteuer.

In einer Vielzahl von Lebenssachverhalten ist nicht bekannt, ob und ggf. welche steuerrechtlichen Folgen sich damit verbinden. Unsere Kanzlei steht Ihnen – ggf. gemeinsam mit einem Steuerberater in Kooperation – sowohl bei der Prüfung und Gestaltung steuerlicher Sachverhalte als auch bei der Klärung von steuerlichen Fragestellungen gerne mit Rat und Tat zur Seite.