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Strafrecht

Ob gewollt oder unbewusst – viele Bürger geraten immer wieder mit dem Gesetz in strafrechtlicher Art und Weise in Konflikt, ohne sich darüber im Klaren zu sein.

Angefangen von dem Auffahrunfall in der Stadt, bei welchem der Unfallgegner Verletzungen davonträgt – dies begründet gegen den Unfallverursacher regelmäßig den Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung – über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach einem „Parkplatzrempler“ bis hin zur fortgesetzten Steuerhinterziehung durch Nichtangabe von Kapitaleinkünften über mehrere Jahre – gibt es eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sind.

Für den Betroffenen stellt sich in allen Fällen die gleiche Frage und das gleiche Problem – er steht – scheinbar hilflos – einem Staatsapparat gegenüber, welcher ihn mit einem Verfahren überzieht, dessen Ausgang für den Betroffenen regelmäßig nicht vorhersehbar ist. Der erste – und oftmals auch größte – Fehler des Betroffenen ist, daß dieser nicht von dem ihnen gesetzlich eingeräumten Schweigerecht Gebrauch machen, sondern sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äußern, ohne die Folgen zu kennen. Wir bieten den Betroffenen daher unsere Beistandsleistung an, um ihnen sowohl eine Einschätzung der für sie in Betracht kommenden Folgen zu geben als auch diese in einem Verfahren – angefangen von der ersten Vernehmung bei der Polizei bis hin zu einem Gerichtstermin zu vertreten.